Als Geschäftsführer haften Sie für unternehmerische Fehlentscheidungen persönlich und unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen (§ 43 GmbHG). Eine wasserdichte D&O-Police schützt Ihre Familie und Ihr Vermögen vor existenzvernichtenden Regressforderungen.
Fehlentscheidungen bei Investitionen, Versäumnis von Kündigungsfristen oder mangelhafte Mitarbeiterüberwachung führen zu Schadensersatzforderungen der Gesellschafter gegen Sie persönlich.
Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerschulden oder Verletzung von Schutzrechten führen zu direkten Durchgriffen auf Ihr privates Bankkonto und Wohneigentum.