Abstrakte Verweisung
Eine Klausel in alten oder minderwertigen Berufsunfähigkeitsversicherungen, die es dem Versicherer erlaubt, eine Rentenzahlung zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnte – selbst wenn er in diesem keine Stelle findet.
Ein Chirurg kann nach einem Handunfall nicht mehr operieren. Bei abstrakter Verweisung verweist ihn der Versicherer auf eine Tätigkeit als Dozent oder Gutachter und zahlt 0 € Rente. In modernen VEMA-Tarifen wird bedingungslos auf die abstrakte Verweisung verzichtet.