Ein Missgeschick ist schnell passiert. Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet nach § 823 BGB unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Mit unserem VEMA-Familienkonzept sind auch deliktunfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden und teurer Schlüsselverlust lückenlos abgedeckt.
Kinder unter 7 Jahren (im Verkehr unter 10) haften gesetzlich nicht – unsere Tarife zahlen den Schaden an Nachbars Auto trotzdem.
Schäden beim Umzugshelfen oder Blumengießen für Freunde sind vollständig ohne Selbstbeteiligung mitversichert.
Verlust von Generalschlüsseln für Mietwohnungen oder die Schließanlage Ihres Arbeitgebers bis 100.000 €.